Vierhöfen
Wir können unseren Mitgliedern ein ca. 3 ha großes Gewässer kurz vor Hamburgs Toren im schönen Vierhöfen bieten. Dieses Gewässer haben wir angepachtet und können dort in bester Lage unserem Hobby nachgehen.
Fischbestand: Aal, Hecht, Zander, Karpfen, Schleie, Barsch, Salmoniden sowie Weißfisch.
Teichmuscheln dürfen nicht entnommen werden!
Selbstverständlich werden unsere Mitglieder auch weiterhin zu keinem Arbeitsdienst verpflichtet, aber jede Hilfe zu organisierten Terminen wird sehr gerne angenommen, denn nur so können wir dieses Gewässer auch auf lange Sicht halten.
Parken ist nur auf den fertigen Parkflächen gestattet. Alle Angelplätze sind gut erkennbar und im Steilhang haben wir drei Treppen eingebaut. Die Benutzung ist auf eigene Gefahr.
Ein offenes Feuer ist am Gewässer verboten. Weitere Ge.- oder Verbote stehen in unserer Vereinsordnung.
Es findet kein Winterdienst statt!
Der Vorstand
Stand Mai 2011
Der Gewässerwart informiert

An Alle,
der Landkreis Harburg hat die Verordnung zur Vermeidung von Waldbränden vom 6.5. (Unser Teichgelände liegt im Landkreis Harburg) AUFGEHOBEN.
Sie lautete sinngemäß für den Umgang mit Feuer (restriktiver als in unserer Gewässerordnung manifestiert):
Bürger dürfen in Wäldern, an Mooren und in der Heide -> also vom Charakter gilt es auch an unseren Angelplätzen! - keine Feuer anzünden und nicht rauchen. Also kein Grillen , kein Gaskocher etc. Bei uns gilt sowieso, dass das Parken nur auf den befestigten - also mit Steinen belegten Plätzen, sowie auf dem großen Parkplatz erlaubt ist. Somit darf und kann es bei uns nicht passieren, dass durch heiße Katalysatoren, die über bewachsenen Boden abgestellt werden, ein Brand entsteht.
Desweiteren weist der Landkreis auf Gefahren zurückgelassenen Glases (Scherben/Lupenwirkung-> Brandgefahr) hin sowie auf das Freihalten der Wege bzgl. Durchkommen von Wehren.
Wer sich nicht daran hält risikiert eine Geldbuße von bis zu 5.000 €.
Auch wenn diese Verordnung nun aufgehoben ist, sofern die nächste Trockenperiode kommt, sollten wir alle uns entsprechend verhalten und nicht erst auf den Landkreis warten.
Andreas
Stand 14. Mai 2011












