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News: Neues Angelgesetz

stimmen wir wegen massiven Nachteilen nicht zu.

Liebe Mitglieder,

einige haben es bereits mitbekommen, in Hamburg wird mit Hochdruck an einem neuen Angel- und Fischereigesetz gearbeitet.

Am 09.November 2018 erhielten wir, wohl alle anderen Angelvereine auch, gegen Nachmittag eine Mail vom Anglerverband Hamburg, die wir zufällig am Sonntag, den 11.November 2018 gelesen haben. Andere Vereine berichteten von ähnlichen Zufällen und waren ebenfalls nicht glücklich über diesen knappen Zeitraum! Und es steht dort auch klar drin, Berechtigt zur Stellungnahme sind nur die Verbände.

Wir sagen es ganz deutlich, wir stimmen diesem Gesetzentwurf nicht zu, denn dieses Gesetzt ist nicht gerecht!!

Hier die Mail!

Sehr geehrte Vorsitzende

anbei der Entwurf des neuen Hamburger Fischerei - und  Angelgesetzes mit Begründung und Durchführungsverordnung.
Zusätzlich unser Entwurf zur Stellungnahme die wir in der letzten Woche erarbeitet haben. Ich möchte Sie bitten, das Gesetz und unsere Anmerkungen zu lesen und bei etwaigen Wünschen zu Änderungen uns dieses zu schreiben. Wir werden dann diese noch einarbeiten. Ich habe eine Fristverlängerung für die nächste Woche erhalten. Ich brauche die Korrekturwünsche bis zum Mitwoch , den 14.11.2018. Die BWVI möchte das neue Gesetz noch bis zum Ende der Schonzeit. 2019 durch die Instanzen bringen. Bitte rufen Sie nicht bei der BWVI an um Dinge zu klären, sondern bei uns in der Geschäftsstelle. Berechtigt zur Stellungnahme sind nur die Verbände.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Meyer

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Mitgliedsvereinen im ASV Hamburg eine Frist nur bis zum Mittwoch den 14.11.2019 zu gewähren, wo andere Herrschaften bereits seit November 2016 im Boot saßen, war schon das typische Bild, welches wir ausführlich kennen.

Natürlich intervenierten wir und bekamen dann eine Frist bis zum 16.11.2019. Aber auch diese Zeit langt für Menschen nicht, die ganz nebenbei einen Angelvereine führen und leiten.

Dennoch haben wir uns ran gesetzt und rund 20 Punkte aufgeschrieben und den ASV Hamburg gebeten diese Punkte im neuen Gesetz ändern zu lassen. Leider ohne Erfolg!

Der ASV Hamburg teilte unsere Punkte nicht, obwohl viele Menschen es so sehen wie wir!

Stattdessen sollen Angel-Guides in Zukunft massiv bevorzugt werden und Angelvereine dagegen benachteiligt. Menschen die 40 Jahre dem Angeln nachgehen, werden massiv beeinträchtigt, aber ein Angel-Guide der mal ganz nebenbei ein Konzept vorlegt (wie das auszusehen hat, wird einem nicht gesagt), der kann nach 3 Jahren Angelmarken ausgeben, Menschen ohne Angelschein ans Wasser führen. Es gibt noch viel mehr Blödsinn in diesem neuen Gesetz, aber das erklären wir alle in Ruhe auf der Jahreshauptversammlung.

Leider wurde uns von Behördenseite (BWVI Fischereibehörde, Herr Martin Liebetanz-Vahldiek) ein direktes „Eingreifen“ untersagt und wir wurden aufgeklärt, Einwände am neuen Gesetz NUR über den ASV Hamburg einzureichen (der ASV Hamburg hat es auch noch einmal nett schriftlich bestätigt (siehe Mail).

ABER - was nützt es, wenn unsere ganzen Unterlagen nicht über den ASV Hamburg an die Behörde weitergeleitet werden?

NICHTS!

Wir lehnen daher diesen Entwurf zum Angel- und Fischereigesetzt ab und hoffen auf Einlenken bei den verantwortlichen Personen.

Hamburgs größter Angelverein mit über 3600 Mitgliedern wird massiv benachteiligt – und dagegen werden wir uns auch wehren.